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Einverständniserklärung-Ohrlochstechen

Hier finden Sie die Einverständniserklärung.

Für das Ohrlochstechen muss das Kind mindestens 3 Jahre alt sein und es braucht eine Einverständniserklärung der Eltern. Diese können Sie direkt vor Ort bei uns ausfüllen oder hier downloaden und bereits vor dem Besuch ausüllen. So ist es möglich, dass zum Beispiel der Götti/das Gotti das Kind zum Ohrlochstechen begleitet.

Einverständniserklärung zum Ohrlochstechen (FO).adapt.adapt
.pdf
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